Neue CoronaSchVO des Landes NRW mit Gültigkeit ab 19. April 2021 veröffentlicht
Neue Allgemeinverfügung der Stadt Mülheim/Ruhr ab 19. April 2021 veröffentlicht
Die Bundesrepublik Deutschland ist seit 16.12.2020 in einem zähen "Lockdown", welcher gemäß Beschlüssen von Bund und Ländern immer wieder verlängert wird. Folgende Einschränkungen gelten, unter anderem, bis 26.04.2021:*
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen unseres Landes und insbesondere der 7-Tage-Inzidenz (gemäß LZG/RKI) der Stadt Mülheim/Ruhr (211,6 je 100.000 Einwohner Stand 20.04.2021/ 03:00 Uhr) sind weiterhin Kontaktbeschränkungen erforderlich.
*Tagesaktuelle Änderungen durch Verordnungen von Bund, Land & Kommune vorbehalten
Bei Abgabe von Kontaktdaten zur möglichen Nachverfolgung/Unterbrechung von Infektionsketten wird die Angabe unrichtiger Kontaktdaten mit empfindlich hohen Bußgeldern durch die Polizei und Ordnungsbehörden geahndet! Ein Verstoß gegen die bestehende Mund- und Nasenschutzpflicht wird ebenfalls mit hohen Bußgeld belegt! Verstöße gegen die "Allgemeinverfügung" der Stadt Mülheim/Ruhr werden mit Bussgeldern von bis zu €25.000 geahndet!
Alle wichtigen Informationen und Änderungen, sowie Hinweise zum Verhalten rund um den COVID-19 Virus der Stadt Mülheim an der Ruhr (Kommunalverwaltung), des Landes Nordrhein Westfalen (Staatskanzlei NRW), des Robert-Koch-Institut (RKI) und des Bundesministerium für Gesundheit in Berlin findet Ihr nachfolgend mit einem Klick/Tapp auf die unten stehenden Buttons! Die "Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung" hat ebenfalls eine Reihe an Vorsichtsmaßnahmen und Vorgehensweisen veröffentlicht.
Die Weltweite Registrierung in Echtzeit des CSSE der Johns Hopkins University (JHU)
Geographische Darstellung nach Kontinenten und Ländern, die weltweiten Infizierungen der einzelnen Länder, Todesfälle und Genesungen im Überblick und durchgehend aktuell.
Das COVID-19 Dashboard des Robert-Koch-Institut findet Ihr hier...
(Aktualisierung täglich ca. 03 Uhr / Übersicht Deutschland mit Bundesländern und Landkreisen. Die Zahlen weichen aufgrund unterschiedlicher Meldequellen und Aktualisierungszeiträume zu den Zahlen der JHU ab)
Die offiziellen Verordnungen von Bund und Ländern zu Beschlüssen und angeordneten Maßnahmen sowie Einschränkungen durch das Coronavirus zum Download*: (Update vom 19.04.2021)
*Veröffentlichung jeweils nach Freigabe durch die verantwortlichen Behörden von Kreis, Stadt, Bund und/oder Bundesland
Öffnungszeiten:
Montag - Samstag:
Geschlossen
Sonn- und Feiertag:
Geschlossen
Frühstücksbuffet:
Montag - Samstag von 09 Uhr bis 12 Uhr
Brunchbuffet:
Sonn- und Feiertags von 10 Uhr bis 14 Uhr
Küchenzeiten:
Sonntag - Donnerstag bis 22 Uhr
Freitag - Samstag bis 24 Uhr
Vor Feiertagen bis 24 Uhr
*Bis mind. 26.04.2021 geschlossen, kein HomeService , kein Lieferservice, kein ToGo
Cafe Leonardo ©
Schloßstraße 5-7
45468 Mülheim an der Ruhr
Reservierungen (+49) 0208 4446686